Aushang Jugendschutzgesetz – die Verantwortung liegt bei den Wirten
Montag, 19. Oktober 2009 | Autor: yung
Der Aushang Jugendschutzgesetz dient selbstverständlich dem Wohl der Adressaten. Im Allgemeinen sind Jugendliche aber von dem Bedürfnis beseelt, älter zu sein. Damit verbunden neigen sie auch dazu, Dinge zu tun, die eigentlich den Erwachsenen vorbehalten sind. Während der Aushang Jugendschutz in Gaststätten also dazu gedacht ist, Menschen unter 18 Jahren unter anderem vor schädlichen alkoholischen Substanzen zu schützen, begreift die Zielgruppe diese Verbote oft als Schikane. Die Gegenreaktionen können sogar fatal sein. In den letzten Jahren geisterte zum Beispiel immer häufiger der Begriff „Komasaufen“ durch die Medien. Es scheint geradezu eine beliebte Mutprobe, wenn nicht gar ein Sport, unter den Jugendlichen zu sein, trotz dem Aushang Jugendschutz an unerlaubte alkoholische Getränke zu gelangen und diese in ungesunden hohen Dosen zu sich zu nehmen.
Aber der Aushang Jugendschutzgesetz nimmt selbstverständlich nicht nur die jungen Konsumenten in die Pflicht. Es ist vielmehr äußerst erschreckend, dass selbst der Aushang Jugendschutz Wirte nicht davon abzuhalten scheint, junge Menschen unter 16 Jahren – bzw. bei harten Getränken wie Schnaps, Wodka und dergleichen unter 18 Jahren - verbotener Weise mit Alkohol zu versorgen. Verantwortlich für die Umsetzung des Aushang Jugendschutzgesetz sind nämlich nicht die jugendlichen Gäste, sondern selbstverständlich die Betreiber einer Gastwirtschaft.
Aufgrund der besorgniserregenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem so genannten „Komasaufen“ hat die Einhaltung der im Aushang Jugendschutzgesetz festgelegten Vorschriften eine neuartige Brisanz erfahren. Der Aushang Jugendschutzgesetz ist zudem in jeder Lokalität vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Mit dem Aushang Jugendschutz wird der allgemeinen Informationspflicht entsprochen, die notwendig ist, um den Inhalt des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) öffentlich bekannt zu machen. Diese Maßnahme ist als unbedingt notwendig zu betrachten, denn wenn es um den untersagten und/oder übermäßigen Genuss alkoholischer Getränke geht, müssen die jungen Mitbürger ebenso vor sich selbst, wie vor geschäftstüchtigen Wirten geschützt werden. Dieser wichtigen Intention dient der Aushang Jugendschutzgesetz.

