Bereits Handy mit Playstation 3 erhältlich
Donnerstag, 27. August 2009 | Autor: yung
Als 1994 zum ersten Mal die Playstation durch das Unternehmen Sony auf den Markt gebracht wurde, hätte kaum jemand gedacht, dass das damals noch verhältnismäßig teure Produkt 15 Jahre später in seiner bereits neueren Version quasi als Zugabe zum Handyvertrag erhältlich sein würde. Mittlerweile ist bereits das Handy mit Playstation 3 erhältlich, aber auch das Handy mit Playstation 2 wird vertrieben. Während früher die Anbieter die Kunden zunächst lediglich mit Freiminuten lockten, wurden später daraus immer teurere Produkte. Zunächst wurden bei Vertragsverlängerung häufig Handys gratis oder sehr günstig dazu gegeben, doch in den letzten Jahren sind immer unterschiedlichere Produkte quasi als Bonus dabei. Das Handy mit Playstation spricht vor allem jüngere Kunden an. Besonders in der Telekommunikationsbranche wurden Jugendliche als wichtige Zielgruppe erkannt, die auch über eine nicht zu unterschätzende Kaufkraft verfügen. Mehr oder weniger jeder Jugendliche im Alter von 14 Jahren verfügt über ein Handy und Handyverträge, die einen auf deren Bedürfnisse abgestimmten Bonus anbieten, sind erfolgreich und werden auch verlängert. So entsteht durch diese, wenn auch von den Eltern abgeschlossenen, Handyverträge eine Bindung zum jeweiligen Anbieter und es ist wahrscheinlicher, dass der junge Erwachsene später die Entscheidung trifft, dem Unternehmen die Treue zu wahren. Durch den immer härter werdenden Konkurrenzkampf im Mobilfunkbereich ist es nicht verwunderlich, dass mit immer attraktiveren Angeboten gelockt wird. Neben der Playstation gibt es auch immer wieder Aktionen, bei denen Laptops angeboten werden oder auch Digitalkameras. Offensichtlich bleibt dies durch die entstehende vertragliche Bindung für den Anbieter rentabel und auch die Werbewirkung für die Unternehmen, die diese Laptops, Kameras, etc. herstellen ist nicht zu unterschätzen. Die Handyverträge werden in der Regel mindestens für eine Dauer von 18 bis 24 Monaten abgeschlossen. Somit hat der Anbieter einen bereits im Vorhinein kalkulierbaren Gewinn. Häufig kommt es vor, dass der so genannte Mindestumsatz vertraglich festgelegt wird, das heißt, auch wer nicht telefoniert zahlt in jedem Fall eine Mindestsumme.

