Versicherung: Beitragsbemessungsgrenze 2010
Samstag, 14. November 2009 | Autor: yung
Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine wichtige Versicherung, die vor allem direkt die Person, die versichert ist, betrifft. Dabei sind verschiedene Zahlen und Einkommensgrenzen besonders wichtig. So werden in Bezug auf diese Versicherung Jahr für Jahr neue Rechengrößen bestimmt: Im Zusammenhang damit werden normalerweise die Versicherungspflichtgrenze, die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sowie die Beitragsbemessungsgrenze 2010 – zum Beispiel – um einen bestimmten Faktor erhöht. So wurde auch bereits die Beitragsbemessungsgrenze 2010 festgelegt – dies gilt vor allem in Bezug auf die Sozialversicherungs-Rechnungsgröße. Die endgültige Berechnungsgrundlage für diese Versicherung wird natürlich noch vor Ende 2009 veröffentlicht werden. So lässt sich festhalten, dass die Beitragsbemessungsgrenze 2010 in Bezug auf die Versicherung für Krankheit und Pflege (Kranken- und Pflegeversicherung) von 3.675 Euro (44.100 Euro) auf 3.750 Euro (45.000 Euro) steigen wird. Für Die Versicherung in Bezug auf Rente und Arbeitslosigkeit müssen bisher Beträge von maximal 5.400 Euro (Westen) und bis maximal 4.550 Euro (Osten) bezahlt werden – laut der Beitragsbemessungsgrenze 2010 werden sich diese Werte dann auf 5.500 Euro (Westen) und auf maximal 4.650 Euro (Osten) erhöhen. Im Zusammenhang mit der Versicherung ist weiters erwähnenswert, dass seit 2003 die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze getrennt voneinander bestimmt werden. So ist die Versicherungspflichtgrenze vor allem dann wichtig, wenn ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherungen wechselt, die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt hingegen, bis zu welcher Einkommensgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherungen Beiträge erhoben werden können. Das gilt natürlich auch für die Beitragsbemessungsgrenze 2010. Etwas anders gestaltet sich dies, wenn man eine freiwillige Versicherung bzw. Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte und somit auch das Recht, in die PKV zu wechseln: Hier gilt die Versicherungspflichtgrenze, welche in drei Jahre aufeinander folgenden Jahren überschritten werden muss und momentan monatlich mit 4.050 Euro (48.600 Euro) festgelegt ist. Nach ersten Berechnungen in Bezug auf die Beitragsbemessungsgrenze 2010 kommt es bei der Versicherungspflichtgrenze zu einer Erhöhung auf 49.950 Euro (pro Monat: 4.162 Euro). Das bedeutet eine wirklich deutliche Erhöhung für die Beiträge der Versicherung.

